AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Maschinenverträge der Zimmtec. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind verbindlich, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Anderslautende Bedingungen des Bestellers haben nur Gültigkeit, wenn diese von zimmtec GmbH ausdrücklich und schriftlich angenommen worden sind. Alle Vereinbarungen und rechtserheblichen Erklärungen der Vertragsparteien bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.  

2. Offerte
Von Zimmtec erstellte Offerten sind verbindlich für 30 Tage ab Versand. Offerten und Offertbestandteile dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

3. Preise
Alle Preise gelten ab Lager, enthalten also keine Transportkosten, soweit bei der Angebots-
abgabe oder in der Auftragsannahme nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde. Alle
Preise verstehen sich in Schweizerfranken (CHF) exklusiv MwSt. Preisänderungen und Irrtum vorbehalten. Unsere Listenpreise können ohne Vorankündigung der jeweiligen Marktlage angepasst werden.

4. Zahlungsbedingungen
Soweit keine besonderen Zahlungsbedingungen vereinbart werden, sind unsere Rechnungen innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto fällig. Bei Verzug werden Zinsen in Höhe von in der Höhe von LIBOR +2 % p.a zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet. Hält der Besteller Zahlungsbedingungen nicht ein, so werden alle unsere Forderungen sofort in bar fällig, ohne jegliche Abzüge, wenn nicht im Einzelfall der Verstoss gegen die Zahlungsbedingungen unwesentlich ist. Bestehen Bedenken gegen die Zahlungsfähigkeit des Bestellers, so können wir Sicherstellung des Kaufpreises verlangen. Zahlungsverzug oder ähnliche Ereignisse rechtfertigen derartige Bedenken.Soweit Rabatte, Boni oder ähnliches bewilligt wird, fallen diese weg, wenn der Besteller nicht fristgerecht und pünktlich zahlt.

5. Sicherheiten
Für Verträge mit Kaufleuten gilt: Alle gelieferten Waren bleiben bis zur völligen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller zustehenden Forderungen unser Eigentum. Für Verträge mit Nichtkaufleuten gilt: Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Bezahlung unser Eigentum. Der Besteller verpflichtet sich, uns auf Verlangen die Namen eventueller Drittschuldner und die Forderungen an diesem mitzuteilen und uns alle Unterlagen vorzulegen, die erforderlich waren, um Ansprüche gegen Drittschuldner durchzusetzen. Werden die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren gepfändet oder beschlagnahmt, so ist der Besteller verpflichtet, uns unverzüglich zu benachrichtigen.

6. Eigentumsvorbehalt
Von uns gelieferte Ware bleibt unser Eigentum, bis alle Verbindlichkeiten des Käufers aus der Geschäftsverbindung mit uns vollständig getilgt sind. Bei Forderungen, die wir an laufende Rechnung einstellen (Kontokorrent), sichert der Eigentumsvorbehalt den anerkannten Saldo.
Wird von uns Ware zurückgenommen, so gilt dies nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich bestätigen. Eine zu unseren Gunsten erfolgte Pfändung von Ware bedeutet dagegen stets den Rücktritt vom Vertrag. zimmtec GmbH ist berechtigt, unter Mitwirkung des Bestellers den Eigentumsvorbehalt im entsprechenden Register eintragen zu lassen.

7. Warenrücknahme von Neuwaren
Wir nehmen mangelfreie Ware nur nach vorheriger Zustimmung im Einzelfall zurück. Wir behalten uns in diesem Fällen vor, einen Betrag in Höhe von 15% des zu erstattenden Kaufpreises für die Rücknahme einzubehalten. Sonderartikel und Sonderanfertigungen werden grundsätzlich nicht zurückgenommen.

8. Gebrauchtwaren Garantie, Umtausch
Es handelt sich bei den Gebrauchtwaren um Occasionsartikel, deren Preis den vormaligen Gebrauch bzw. allfällige „Mängel“ oder „Abnützungen“ berücksichtigt. Die Übergabe erfolgt „wie gesehen und geprüft“, jede Gewährleistung, soweit nach Gesetz möglich, wird wegbedungen, insbesondere sind Wandelung und Minderung ausgeschlossen. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Zimmtec GmbH. Ein Umtausch ist ausgeschlossen.

9. Liefertermine
Lieferfristen und -termine geben stets nur den annähernden Zeitpunkt der Lieferung ab Lager bzw. ab Werk an. Es handelt sich nicht um Fixtermine oder feste Fristen. Lieferfristen beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung, jedoch weder vor völliger Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrages noch vor Eingang etwa zu genehmigender Pläne oder Papiere. Liefertermine beziehen sich auf den Zeitpunkt der Absendung beim Lieferanten. Die Lieferung erfolgt vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstlieferung durch unsere Lieferanten. Höhere Gewalt und jeder andere unvorhersehbare Grund, der die Erfüllung des Vertrages verhindert, verzögert oder unmöglich macht, berechtigt uns, dementsprechend die vereinbarte Lieferung mengenmässig herabzusetzen, zeitlich hinauszuschieben oder zu unterlassen, ohne dass Schadensersatzansprüche irgendwelcher Art geltend gemacht werden können. Teillieferungen sind zulässig.

10. Haftung
Unsere Haftung beschränkt sich auf die Qualität der Neuprodukte. Bei fehlerhafter Qualität eines Produktes wird nur dessen Wert ersetzt. Für allfällige weitere Schäden, namentlich solche, die wegen Nichtbefolgung von Gebrauchsanweisungen oder sonstiger unsachgemässer Verwendung eines Produktes entstehen, wird jede Haftung abgelehnt. Jeder Benützer oder Verbraucher unserer Produkte hat vor Verwendung derselben deren Eignung für den von ihm vorgesehenen Zweck zu überprüfen. Er übernimmt ausdrücklich alle mit der Verwendung des Produktes verbundenen Risiken und trägt die alleinige Verantwortung für allfällige daraus entstehende Schäden.

11. Prüfung und Abnahme
Der Kunde hat die Vertragsobjekte innert 8 Tagen zu prüfen und Zimmtec allfällige Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Unterlässt er dies oder nimmt der Kunde die Vertragsobjekte in Gebrauch, so gelten die Vertragsobjekte als abgenommen.

12. Lieferung, Transport 
zimmtec GmbH organisiert den Transport der Waren in eigenem Ermessen, wobei sie Sonderwünsche des Kunden soweit als möglich berücksichtigt.
Versandkostenfrei ab einem Warenwert von CHF 300.-
CHF 15.- ab einem Warenwert zwischen CHF 100.- und 299.-
CHF 25.- unter einem Warenwert von CHF 100.-
CHF 20.- Expresszuschlag
Die Produkte werden von zimmtec GmbH sorgfältig verpackt. Die Verpackung wird dem Besteller zu Selbstkosten verrechnet. Der Transport erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Beschwerden im Zusammenhang mit dem Transport sind vom Besteller bei Erhalt der Lieferung innert angemessener Frist nach Erhalt zu prüfen und allfällige Mängel unverzüglich schriftlich bekanntzugeben. Unterlässt er dies, gelten die Lieferungen und Leistungen als genehmigt. Versicherung gegen Schäden irgendwelcher Art obliegt dem Besteller.

13. Versicherung
Der Kunde ist verpflichtet, mit Wirkung ab Gefahrenübergang für die nicht oder nicht voll bezahlten Objekte sämtliche notwendigen Versicherungen abzuschlies-sen, wie beispielsweise Diebstahl-, Feuer-, Explosions-, Elementarschaden-, Transport-, Maschinen- und/oder Maschinenkasko- und Montageversicherung. Seine sich daraus ergebenden Ansprüche auf Versicherungsleistungen tritt er im Haftungsfall an Zimmtec ab.

14. Anwendbares Recht
Alle sich in Verbindung mit oder aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten unterliegen dem materiellen Recht der Schweiz. Das Kollisionsrecht sowie das UN-Kaufrecht sind ausgeschlossen.

15. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Sitz der zimtec GmbH  CH-3432 Lützelflüh Schweiz

 

Lützelflüh, Juni 2017